Spann- und Zurrgurte - zweiteilig
38 Produkte in 1918 Ausführungen
€ 23,80 (€ 2,98 / m)
|
Preis inkl. MwSt. |
zzgl. € 5,90 Versandkosten |
€ 15,67 (€ 2,61 / m)
|
Preis inkl. MwSt. |
zzgl. € 5,90 Versandkosten |
ab € 93,42 |
Preis inkl. MwSt. |
versandkostenfrei |
€ 20,91 (€ 5,23 / Stück)
|
Preis inkl. MwSt. |
zzgl. € 5,90 Versandkosten |
Was sind Zurrgurte
Zurrgurte sind gewebte Bänder mit einem Verschluss zum Befestigen und Festzurren von Gegenständen. Günstige Zurrgurte bestehen meist aus Polypropylen, wobei diese auf Grund der geringen Belastbarkeit nicht für sicherheitsrelevante Anwendungen verwendet werden dürfen. Höherwertige Zurrgurte werden aus Polyester gefertigt und für den professionellen Einsatz speziell geprüft
Einsatzbereich von Zurrgurten
Zurrgurte dienen zum Sichern von Ladungen (Frachtgütern) im Straßen-, Eisenbahn-, Luft- und Schiffsverkehr gegen die beim Transport auftretenden physikalischen Bewegungskräfte.
Rechtliche Grundlagen für Zurrgurte
Der § 22 der Straßenverkehrsordnung (StVO) verlangt, dass Ladung so zu verstauen und zu sichern ist, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und her rollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen kann. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik (wie z. B. VDI-Richtlinien 2700 ff) zu beachten.
Die Verantwortung der Ladungssicherung liegt beim Fahrer, Halter und beim Verlader. Verstöße können im Bereich der Ordnungswidrigkeit (allgemeine Verkehrskontrolle oder Verkehrsunfall mit Sachschaden) mit Bußgeldern in Höhe von 50 bis 150 Euro und 1 bis 3 Punkten im Verkehrsregister bestraft werden. Eine Straftat (z. B. Verkehrsunfall mit Personenschaden) wird mit Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet.
Die VDI-Richtlinienreihe VDI 2700 „Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen“ gilt seit vielen Jahren als anerkanntes Grundlagenwerk der Ladungssicherung. In ihr wird beschrieben, welche Kräfte auf eine Ladung im Fahrbetrieb einwirken und wie Ladung grundsätzlich auf Straßenfahrzeugen gesichert werden können.
Die Richtlinien werden bei Überwachungsmaßnahmen der Verkehrspolizei, aber auch bei Streitfällen vor Gericht herangezogen.
Vorgaben für Zurrgurte
In Deutschland zur Ladungssicherung verwendete Zurrgurte müssen gekennzeichnet sein, und zwar sowohl am Losende (dem Gurt selbst), als auch am Festende (Gurt mit Spannelement/Ratsche). In der Regel findet eine solche Kennzeichnung mittels eines Aufnähers oder eingenähten Labels statt, auf welchem die Daten des Gurtes aufgedruckt sind. Hier sind die Angaben zu SHF (Standard Hand Force = normale Handkraft), STF (Standard Tension Force = normale Vorspannkraft), sowie LC (Lashing Capacity = aufnehmbare Kraft) zu finden, auch der Hersteller, das Herstellungsjahr, das verwendete Material und einige weitere Daten. Die Farbe des Labels gibt dabei auch Auskunft über das Material, aus dem der Zurrgurt gefertigt ist. Blau steht für Polyester (PES), Braun für Polypropylen (PP), Grün für Polyamid (PA) und Weiß für sonstige Materialien. Die darauf gedruckten Werte dienen auch den Verkehrsbehörden wie auch Zoll und BAG bei Kontrollen zur Errechnung der erreichten Reibungskräfte.
Man spricht bei Zurrgurten von Ablegereife, wenn diese nicht mehr verwendet werden dürfen. Dies ist der Fall, wenn die Kennzeichnung fehlt oder unleserlich ist, der Gurt Garnbrüche oder Schnitte aufweist, der Gurt geknotet ist, tragende Nähte beschädigt sind oder der Gurt durch Einwirkung aggressiver Stoffe unbrauchbar ist. Auch bei einer Verformung an den Spann- oder Verbindungselementen ist der Zurrgurt ablegereif und muss ersetzt werden. Da Zurrgurte aufgrund der Materialbeschaffenheit zu einem gewissen Grad dehnbar sind, kann es bei längeren Fahrten notwendig sein, die Gurte unterwegs nachzuspannen.
Im Schwerlastbereich werden insbesondere bei stehender Ladung häufig Zurrketten statt Zurrgurte eingesetzt. Nicht zurrbare Ladung muss in vier formschlüssig angeordneten Europaletten eingefüllt werden.