Ladungssicherung

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Spanngurte, Zurrgurte, Anti-Rutschmatten, Ladungssicherung
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Definition Ladungssicherung

Ladungssicherung bezeichnet das Sichern von Ladungen und Frachtgütern im Straßen-, Eisenbahn-, Luft- und Schiffsverkehr gegen die beim Transport auftretenden physikalischen Bewegungskräfte und gilt der Transportsicherheit. Diese Kräfte treten zum Beispiel im Straßentransport beim Beschleunigen nach hinten, beim Bremsen in Fahrtrichtung (Trägheit der Masse), beim Durchfahren von Kurven zu den Seiten (Zentrifugalkraft vs. Zentripetalkraft) und auf unebenen Straßen vertikal auf (Gravitation). Ungenügend oder falsch angebrachte sowie fehlende Ladungssicherung führt oft zu einer Ladungsverschiebung.

Rechtsgrundlagen Ladungssicherung

Der § 22 der Straßenverkehrsordnung (StVO) verlangt, dass Ladung so zu verstauen und zu sichern ist, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und her rollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen kann. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik (wie z. B. VDI-Richtlinien 2700 ff) zu beachten.
Die Verantwortung der Ladungssicherung liegt beim Fahrer, Halter und beim Verlader. Verstöße können im Bereich der Ordnungswidrigkeit (allgemeine Verkehrskontrolle oder Verkehrsunfall mit Sachschaden) mit Bußgeldern und 1 bis 3 Punkten im Verkehrsregister bestraft werden. Eine Straftat (z. B. Verkehrsunfall mit Personenschaden) wird mit Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet.
Die VDI-Richtlinienreihe VDI 2700 „Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen“ gilt seit vielen Jahren als anerkanntes Grundlagenwerk der Ladungssicherung. In ihr wird beschrieben, welche Kräfte auf eine Ladung im Fahrbetrieb einwirken und wie Ladung grundsätzlich auf Straßenfahrzeugen gesichert werden können.

Arten der Ladungssicherung

Man unterscheidet Ladungssicherung aufgrund der von kraftschlüssigen oder formschlüssigen Verbindungstechniken, welche miteinander kombiniert werden können.

Ladungssicherung durch Kraftschluss

Die kraftschlüssige Ladungssicherung wird durch Niederzurren gewährleistet. Hierbei wird die Ladung z. B. mittels Zurrgurten auf die Ladefläche gepresst und dadurch die Reibungskraft erhöht, die letztlich ein Verrutschen der Ladung verhindert. Verstärkt wird dieser Effekt durch die Verwendung von reibwerterhöhenden Unterlagen („Antirutschmatten“), welche unter die Ladung gelegt werden. Von entscheidender Bedeutung ist hier der Gleitreibbeiwert. Bei der Verwendung von reibwerterhöhenden Unterlagen müssen diese seitlich unter der Ladung hervorragen sowie deutlich sichtbar und somit nachprüfbar sein. Ist dies bei Kontrollen durch die Verkehrsbehörden nicht gegeben, wird davon ausgegangen, dass sich keine Unterlagen unter der Ladung befinden, was ggf. die Untersagung der Weiterfahrt bis zu einer angeordneten Nachsicherung zur Folge haben kann.
Die Berechnung der erforderlichen Sicherung berücksichtigt das Ladungsgewicht, den vertikalen Zurrwinkel der verwendeten Zurrgurte, den Gleitreibbeiwert, den Beschleunigungsfaktor sowie den Übertragungsbeiwert.
Um Kraftschluss herzustellen sind unabhängig von der Berechnung mindestens zwei Sicherungsmittel zu verwenden. Bei der reinen kraftschlüssigen Ladungssicherung ohne Formschluss sind Spannmittel mit hohem STF-Wert (Langhebelratsche) erforderlich, um die erforderliche Vorspannkraft aufzubringen.

Ladungssicherung durch Formschluss

Bei der formschlüssigen Ladungssicherung wird die Ladung entweder durch bündiges, lückenloses Verladen, oder mittels Schräg- oder Diagonalzurren sowie Kopf- oder Buchtlaschung gesichert. Eine alleinige Ladungssicherung durch Formschluss ohne weiteres Niederzurren ist nur dann zulässig, wenn der Fahrzeugaufbau eine entsprechende Stabilität aufweist, um die auftretenden Kräfte aufzunehmen. Nach VDI 2700 sind 80 % des Ladungsgewichtes nach vorn zu sichern. Hierbei kommt der Stirnwand des Fahrzeugaufbaus eine besondere Bedeutung zu, aber auch die Seitenwände des Aufbaus dürfen bei der formschlüssigen Ladungssicherung nicht außer Acht gelassen werden. Eine einfache Schiebeplane ohne zusätzliche stabile Bordwände, wie beim sog. Tautliner oder Curtainsider üblich, reicht hierfür nicht aus.